Versicherungstipp: Die private Haftpflicht sollte man regelmäßig überprüfen
(djd). Missgeschicke passieren im Alltag immer wieder. Da verliert man seinen Haustürschlüssel - und je nach Wohnhaus oder Wohnanlage kann der Austausch der Schlösser schnell mit einigen tausend Euro zu Buche schlagen. Oder der Einkaufswagen rollt auf dem Parkplatz des Supermarktes beim Beladen auf das danebenstehende Auto. Teuer wird es auch, wenn der Nachwuchs im Urlaub das Hotelzimmer in seine Einzelteile zerlegt. Unabsehbar können die Folgekosten sein, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zum Schadenersatz verpflichtet und haftet mit seinem Einkommen und Vermögen. Bei keiner anderen Versicherung sind sich Experten deshalb so einig: Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden empfehlenswert. Was viele nicht wissen, auch diese Police sollte man regelmäßig überprüfen.
Verbraucherschützer raten zur Überprüfung älterer Verträge
Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest etwa raten zur Überprüfung von Verträgen, die älter als fünf Jahre sind. Zum einen sollte man checken, ob der Schutz noch ausreicht und zur aktuellen Lebenssituation passt. So kann der Worst Case vermieden werden: Eine Schadensituation tritt ein, aber sie ist durch den alten Vertrag nicht abgesichert. Vor allem aber, so die Verbraucherschützer, sind die Tarifbedingungen neuerer Verträge fast immer besser als bei älteren Policen, oft gibt es mehr Leistung für weniger Geld. Beim Tarif "Flexxprotect" der Universa Versicherungen etwa lässt sich das Leistungspaket individuell konfigurieren. Der Kunde wählt aus drei unterschiedlichen Tarifen, er bestimmt den versicherten Personenkreis und schließlich noch die Höhe der Versicherungssumme. Mehr Infos, einen Beitragsrechner und eine Online-Abschlussmöglichkeit gibt es unter www.universa.de/haftpflicht.
Single, Duo oder Familie?
Für Alleinstehende reicht die günstige Singledeckung aus. Bei Duo kann eine weitere Person, etwa der Lebenspartner oder ein Kind, mitversichert werden. In der Familiendeckung sind automatisch der Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie unverheiratete, volljährige Kinder während ihrer Schul- und Erstausbildung versichert. Vor allem Paare, die zusammenziehen oder sich trennen, sollten ihren Versicherungsschutz prüfen. Ebenso kann eine Änderung bei Heirat, Scheidung, Tod des Partners, Geburt oder Adoption eines Kindes notwendig werden oder sinnvoll sein. Bei Kindern führt die Heirat, das Ende der Erstausbildung oder die Aufnahme eines Berufes unter Umständen dazu, dass sie nicht mehr über die Familienpolice der Eltern versichert sind.